Datum: 13.09.2024

Uhrzeit: 11:00

Q. gegen Stadt Bad Mergentheim wegen Gültigkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim (Windkraft)

Aktenzeichen: 14 S 1686/24

Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.

Streitgegenstand: Die Antragstellerin, ein Windkraftunternehmen, wendet sich gegen den Teilflächennutzungsplan „Konzentrationszonen für Windkraftanlagen“ der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Mergentheim vom 14.12.2021. Sie macht geltend, der Flächennutzungsplan, der das Gebiet der Stadt Bad Mergentheim und der Gemeinden Assamstadt sowie Igersheim umfasst, leide unter formellen und materiellen Rechtsfehlern und stelle im Ergebnis eine unzulässige Verhinderungsplanung dar, da er auf 99,68 % des Gebiets eine Windenergienutzung ausschließe.

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